logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Forfaitierung
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Forfaitierung wird der Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf Rückgriffsmöglichkeiten gegenüber dem bisherigen Forderungsinhaber bezeichnet. Siehe auch unter Factoring.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise