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EU-Verordnung
(recht.eu)
    

Mit EU-Verordnung wird eine Form von europäischem Sekundärrecht bezeichnet, das von Gemeinschaftsorganen erlassen wird und die Normadressaten unmittelbar bindet. Eine Verordnung hat allgemeine Wirkung und ist verbindlich. Zur Abgrenzung siehe unter Richtlinie.

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Auf diesen Artikel verweisen: Europäische Gemeinschaft, Rechtsetzung * EU-Kommission * Europarecht (EU-Recht), primäres/sekundäres * Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) * Datenschutz-Grundverordnung * ROM-III (EU/1259/2010)