Als Marktmissbrauchsverordnung wird die in in den Mitgliedsländern unmittelbar geltende EU-Verordnung Nr. 596/2014 vom 16.4.2014 bezeichnet.
Gegenstand der MMVU ist die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für die Bekämfpung des Marktmissbrauchs durch Insidergeschäfte, unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und Martkmanipulation. Damit soll der Anliegerschutz verbessert und das Vertrauen in die Finanzmärkte gestärkt werden (Art. 1 MMVU.
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