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Elementarunterhalt
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Mit Elementarunterhalt wird der Teil des Gattenunterhalts bezeichnet, der für die täglichen Lebensbedürfnisse vorgesehen ist. Wenn der Unterhaltspflichtige ausreichend Leistungsfähig ist, ist daneben bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen noch Altersvorsorgeunterhalt und Krankheitsvorsorgeunterhalt zu zahlen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Altersvorsorgeunterhalt * Unterhaltspflicht/Unterhaltsanspruch