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Mit Costa/Enel wird die EuGH-Entscheidung von 1967 (EuGH Rs. 6/64) bezeichnet.
Slg. 1964, 1253.
In dieser Entscheidung hat der EuGH festgestellt, dass das durch den EWG-Vertrag geschaffene Gemeinschaftsrecht eine eigene autonome Rechtsordnung ist, die in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten aufgenommen wurde. Weiterhin hat der EuGH festgestellt, dass dem Gemeinschaftsrecht "keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen [können], wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden soll."
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