Die Bundesversammlung wählt gemäß Art. 54 Abs. 1 GG den
Bundespräsidenten.
Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und
einer gleichen Anzahl von Mitgliedern die von den Landtagen der Länder nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
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