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Brevi manu traditio
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Lat. Übergabe kurzer Hand. Die brevi manu traditio ist die in § 929 S. 2 BGB geregelte Möglichkeit zur Eigentumsübertragung bei beweglichen Sachen, wenn der Erwerber bereits Besitzer der Sache ist.

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Auf diesen Artikel verweisen: Übergabesurrogate