Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. § 1605 ist entsprechend anzuwenden.
Auf diesen Artikel verweisen: Antragsschrift, Stufenantrag Betreuungsunterhalt, Muster * Auskunftsanspruch, Unterhalt * Pflicht zur unaufgeforderten Information bei Unterhalt * Klageschrift, Stufenklage, Betreuungsunterhalt, Muster