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Abschnitt 6 - Schuldübernahme
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Abschnitt 6 - Schuldübernahme
§ 414 BGB Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer
§ 415 BGB Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer
§ 416 BGB Übernahme einer Hypothekenschuld
§ 417 BGB Einwendungen des Übernehmers
§ 418 BGB Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten
§ 419 BGB (weggefallen)
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Auf diesen Artikel verweisen:
Schuldrecht allgemeiner Teil
Stand 04.02.18