logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
§ 85 BGB Stiftungsverfassung
(gesetz.bgb.buch-1.abschnitt-1.titel-2.untertitel-2)
<< >>
    

Die Verfassung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf Bundes- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise