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1. 4. Beteiligung behinderter Personen
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4. Beteiligung behinderter Personen
§ 22 BeurkG Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte
§ 23 BeurkG Besonderheiten für hörbehinderte Beteiligte
§ 24 BeurkG Besonderheiten für hör- und sprachbehinderte Beteiligte, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist
§ 25 BeurkG Schreibunfähige
§ 26 BeurkG Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar
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Stand 04.02.18