logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)

1. 4. Beteiligung behinderter Personen


(gesetz.beurkg.abschnitt-2.4)
<< >>
    

 

4. Beteiligung behinderter Personen


 § 22 BeurkG Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte
 § 23 BeurkG Besonderheiten für hörbehinderte Beteiligte
 § 24 BeurkG Besonderheiten für hör- und sprachbehinderte Beteiligte, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist
 § 25 BeurkG Schreibunfähige
 § 26 BeurkG Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise