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Das Beschäftigtenschutzgesetz stellte Normen auf, deren Ziele "die Wahrung der Würde von Frauen und Männern durch den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz" (§ 1 BSchG) war. Das Beschäftigtenschutzgesetz wurde 2006 durch das nicht nur auf das Arbeitsleben beschränkte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ersetzt.
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