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Baunutzungsverordnung (BauNVO)
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Baunutzungsverordnung ist die Bezeichnung für eine aufgrund von § 9a BauGB vom Bundesministerium für Verkehrs, Bau- und Wohnungswesen erlassene Bundesverordnung, die Leitlinien für die Darstellung und Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken, die Bauweise sowie die überbaubaren Grundstücksflächen vorsieht. Anhand dieser Leitlinien können die Gemeinden ihre Bauleitpläne erstellen und und entsprechende Festsetzungen treffen.

Beispiel: In § 23 regelt die BauNVO, dass Gemeinden in Bebauungsplänen Baulinien festsetzen können. Machen die Gemeinden davon Gebrauch, so ist der Bauherr gemäß § 23 Abs. 2 BauNVO gezwungen sich an diese Baulinien zu halten.

Über die Festsetzung von Leitlinien hinaus hat die BauNVO auch direkten Wirkung im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Abs. 2 BauGB, wenn der Innebereich einem der in §§ 2-14 aufgezählten Baugebiete entspricht. In diesen Fällen beurteilt sich die Zulässigkeit danach, ob das Bauvorhaben nach der BauNVO allgemein zulässig wäre. Der dabei auch Anwendung findende § 15 BauNVO begründet allerdings keinen über § 34 Abs. 1 hinausgehenden Nachbarschutz.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bauweisen, offene/geschlossene * Baurecht * Bebauungsplan, qualifizierter/einfacher/isolierter