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Bauen im unbeplanten Innenbereich
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Inhalt
             1. Voraussetzungen

Als unbeplanter Innenbereich wird im Baubplanungsrecht der Innenbereich eines Orteils bezeichnet, für den kein Bebauungsplan besteht. In einem solchen Bereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Voraussetzungen des § 34 BauGB entspricht.

1. Voraussetzungen

  • im Zusammenhang bebauter Ortsteil
  • Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung (entspricht die nähere Umgebung einem Baugebiet der BauNVO bestimmt sich die Zulässigkeit nach dieser, § 34 Abs. 2 BauGB)
  • Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden gewahrt (Rückgriff auf § 136 Abs. 2 und 3 BauGB).
  • Keine Beeinträchtigung des Ortsbildes
  • Keine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche
  • Erschliessung gesichert
  • Gebot der Rücksichtnahme
  • Die Maßgaben des § 34 BauGB lassen sich in der Maxime "Das Vorhandene ist die Maßgabe für das Kommende" zusammenfassen.

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    Auf diesen Artikel verweisen: Klarstellungssatzung/Entwicklungssatzung/Ergänzungssatzung