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Klarstellungssatzung/Entwicklungssatzung/Ergänzungssatzung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Mit Klarstellungssatzung/Entwicklungssatzung/Ergänzungssatzung werden die Satzungen des § 34 Abs. 4 BauGB bezeichnet. Für Weiteres siehe unter Bauen im unbeplanten Innenbereich.

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