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Geschriebene Rechtsnormen eröffnen wie jeder Text einen gewissen
Spielraum hinsichtlich der enthaltenen Bedeutung.
Die Rechtssicherheit macht erforderlich, daß die Bestimmung
der Bedeutung gewissen Regeln folgt. Dabei folgt nach heutiger h.M. (Jarass/Pieroth, Einl. Rn. 4)
die Auslegung in vier Schritten:
- Grammatikalische Auslegung (nach dem Wortlaut)
- Systematische Auslegung (nach Stellung im Gesetz, Verhältnis zu anderen Normen
u.ä.)
- Teleologische Auslegung (nach dem Zweck des Gesetzes), siehe
auch unter teleologische
Reduktion.
- Historische Auslegung (nach dem aus den Gesetzesmaterialien zu ermittelnden Willen des
Gesetzgebers)
Das ist aber alles umstritten.
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