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Auslegung von Normen
(recht.methoden)
    

Geschriebene Rechtsnormen eröffnen wie jeder Text einen gewissen Spielraum hinsichtlich der enthaltenen Bedeutung. Die Rechtssicherheit macht erforderlich, daß die Bestimmung der Bedeutung gewissen Regeln folgt. Dabei folgt nach heutiger h.M. (Jarass/Pieroth, Einl. Rn. 4) die Auslegung in vier Schritten:

  • Grammatikalische Auslegung (nach dem Wortlaut)
  • Systematische Auslegung (nach Stellung im Gesetz, Verhältnis zu anderen Normen u.ä.)
  • Teleologische Auslegung (nach dem Zweck des Gesetzes), siehe auch unter teleologische Reduktion.
  • Historische Auslegung (nach dem aus den Gesetzesmaterialien zu ermittelnden Willen des Gesetzgebers)

Das ist aber alles umstritten.

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Auf diesen Artikel verweisen: teleologische Auslegung * Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) * Auslegung Strafrechtsnormen * Grammatikalische Auslegung * juristische Hermeneutik * effet utile * subjektive/objektive Auslegung * restriktive/extensive Auslegung * Drittwirkung von Grundrechten