Der EGMR ist der gemäß der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für die Durchsetzung der Konvention zuständige Gerichtshof. Der EGMR hat seinen Sitz in Strasbourg.
Das BVerfG hat mit seinem Beschluss vom 14.10.2004 (NJW 2004, 3407) festgestellt, dass zur Bindung an Recht und Gesetz auch die Berücksichtigung der Gewährleistungen der EMRK und der Entscheidungen des EGMR gehört, soweit es die methodische Gesetzesauslegung ermöglicht. Entsprechend sieht das BVerfG einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip gegeben, wenn sich ein Gericht gar nicht mit für den Fall relevanten Entscheidungen des EGMR auseinander setzt oder solche ohne Rücksicht auf entgegenstehendes innerstaatliches Recht schematisch umsetzt.
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