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Aufsichtsrat
(recht.zivil.materiell.)
    

Mit Aufsichtsrat wird in Kapitalgesellschaften das Gremium bezeichnet, dessen Aufgabe die Kontrolle der Geschäftsführung ist. Für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften ist die Einrichtung eines Aufsichtsrates vorgeschrieben.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bundesministerin/Bundesminister * Aktiengesellschaft, Organe * Drittelbeteiligungsgesetz * Hauptversammung * Organ/Organwalter