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Hauptversammung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Hauptversammlung wird die mindestens einmal jährlich stattfindende Versammlung aller Aktionäre eine AG bezeichnet. Aufgaben und Rechte der Hauptversammlung sind u.a. die Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Bestellung des Aufsichtsrats, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Bestellung der Abschlussprüfer und der Beschluß über Satzungsänderungen (§ 119 AktG)

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Auf diesen Artikel verweisen: Aktiengesellschaft, Organe * Sperrminorität