|
Mit Anfechtung wird ein Gestaltungsrecht bezeichnet, mit dem der Ausübende in der Lage ist, ein Rechtsverhältnis zu beenden.
Folgende Arten der Anfechtung sind bekannt:
- Anfechtung von Willenserklärungen
- Insolvenzanfechtung
- Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
- Prozessanfechtung
Werbung:
| |