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Mit Aktionensystem wird das Klagesystem des römischen Rechts bezeichnet, bei dem es eine abschließende Aufzählung von Klagearten (actiones) für bestimmte materiellrechtliche Ansprüche gab. Nur wenn eine action dafür gegeben war, konnte ein Anspruch eingeklagt werden.
- condictio causa data non secuta, zur Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen wegen Zweckverfehlung
- rei vindicatio, zur Geltendmachung von Herausgabeansprüchen des Eigentümers
- actio commodati directa, zur Geltendmachung von Ansprüchen des Verleihers auf Rückgabe oder Schadensersatz
- actio furti, zur Geltendmachung einer Buße wegen Diebstahls
- actio familiae heriscundae, zur Teilung der Erbengemeinschaft
- actio de peculio, zur Inanspruchnahme des Gewaltinhabers eines peculiums
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