Mit Abstimmung wird das Verfahren zur Ermittlung der
Mehrheitsverhältnisse in einem Kollegialorgan, wie z.B. dem Bundestag
bezeichnet. Das Verfahren hängt ab von den speziellen Regeln für das Organ.
Im Bundestag sieht das normale Verfahren gemäß § 48 GOBT eine Abstimmung mittels Handzeichen oder durch
Aufstehen oder Sitzenbleiben vor.
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