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Hammelsprung
(recht.oeffentlich.staat.parlament.bundestag)
    

Abstimmungsverfahren im Bundestag oder einem Landtag, das bei Uneinigkeit über den Ausgang einer im normalen Verfahren durchgeführten Abstimmung eingesetzt werden kann.

Zur genauen Ermittlung der Stimmen müssen die Abgeordneten zunächst den Saal verlassen, und dann, je nach Abstimmumgsverhalten, durch eine von drei Türen (Ja, Nein, Enthaltung) den Saal wieder betreten. Geregelt in § 51 Abs. 2 Geschäftsordnung Bundestag.

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