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Abstammungsgutachten
(recht.zivil.materiell.familie.abstammung)
    

Mit einem Abstammungsgutachten kann die Vater- oder Mutterschaft bezüglich eines Kindes untersucht werden. Gemäß § 1598a BGB haben Vater, Mutter und Kind das Recht von den jeweils anderen Beteiligten die Zustimmung zu einer genetischen Untersuchung zu erhalten. Dieses Recht ist unbefristet.

Für Abstammungsgutachten gibt es Richtlinien für die Erstattung. Ein Normgutachten, dass den Richtlinien entspricht kann vor Gericht als Beweis verwendet werden, ggf. holt das Gericht ein weiteres Gutachten ein.

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Auf diesen Artikel verweisen: Defizienzfall * Vaterschaftsanfechtung