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Zweischrankentheorie
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.betrvg)
    

Zur Lösung der Konkurrenz zwischen § 77 Abs. 3 BetrVG und § 87 Abs. 1 BetrVG vetretene Theorie, nach der die Schranken beider Paragraphen nebeneinande Anwendung finden.

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