logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Zweck- und Rechtmäßigkeit
(recht.allgemein)
    

Sind in einem Verfahren Zweck- und Rechtmäßigkeit zu überprüfen, so untersucht die zuständige Stelle nicht nur, ob der geprüfte Vorgang den Gesetzen entspricht (Rechtmäßigkeit), sondern auch, ob die getroffene Regel inhaltlich sinnvoll und praktikabel ist.

Beispiel: Die Behörde B erlässt eine Baugenehmigung mit der rechtmäßigen Auflage, 6 Stellplätze für Fahrzeuge vorzusehen. Auf den Widerspruch der Antragstellerin hin prüft die Widerspruchsbehörde die Baugenehmigung und stellt deren Rechtmäßigkeit fest. Sie ändert die Auflage aber ab, da sie 4 Stellplätze für ausreichend hält.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Widerspruch/Widerspruchsverfahren/Vorverfahren