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Zuordnungsrecht
(recht.allgemein)
    

Von einem Zuordnungsrecht spricht man, wenn einem Berechtigten ein Gegenstand unmittelbar zugwiesen ist und er ohne Erlaubnis eines Dritten auf ihn unmittelbar einwirken kann (Beipspiel: Das Eigentum ist das Zuordnungsrecht an Sachen).

Zuordnungsrechte können an folgenden Gegenständen bestehen: Sachen (=Eigentum), Erfindungen (=Patent), geistigen Schöpfungen (= Urheberrecht).

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Auf diesen Artikel verweisen: Urheberrecht * Eigentum