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Zeuge/Zeugenbeweis
(recht.allgemein.prozess)
    

Inhalt
             1. Allgemeines Prozessrecht

1. Allgemeines Prozessrecht

Eine Person die Aussagen über Tatsachen macht, von denen man ausgeht, dass sie Gegenstand ihrer Wahrnehmung waren.

Der Zeugenbeweis ist in jeder Prozessordnung vorgesehen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Knallzeuge * Verhör * Nacheid/Voreid