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Artikel Diskussion (4)
Zeitformen/Grammatik
(grammatik)
    

Inhalt
             1. Verben
             2. Substantiv
             3. Verwendung

1. Verben

Es gibt vier Kritierien die ein Verb bestimmen:

  • Person (Ich frage/Du fragst)
  • Zahl (ich frage/wir fragen)
  • Zeit
    1. (Präsens) ich esse noch, stör mich nicht
    2. (Imperfekt) ich aß gerade, aber wie kann ich Dir helfen?
    3. (Perfekt) ich habe gegessen und bin jezt müde
    4. (Plusquamperfekt), ich hatte gegessen und war müde
    5. (Futur I) ich werde essen wenn wir angekomen sind
    6. (Futur II) ich werde gegesen haben wenn Du mich abholen kommst
  • Modus:
    1. Infintiv (essen)
    2. Imperativ (1. Person iss),
    3. Konjunktiv I: (indirekte Rede) Der Wirt behauptete "Du essest regelmäßig in seinem Lokal",
      seinseistseist gewesenwerdest seinwerdest gewesen sein
      gehengehestseist gegangenwerdest gehenwerdest gegangen sein
      erldigenerledigesthabest erledigtwerdest erledigenwerdest erledigt haben
    4. Konjunktiv II: (Irrealis) Wenn Du mehr Geld hättest, äßest Du in einem Sterne-Restaurant".
  • Aktiv/passiv) (ich frage; ich werde gefragt)

2. Substantiv

Es gibt folgende Kritierien die ein Substantiv bestimmten:

  • Zahl (eine Frau/mehrere Frauen)
  • Kasus

    Ohne Kasus lässt sich die Beziehung zwischen den Objekten (Vater, Wurst, Kind, Hund) nicht darstellen: Der Vater gibt die Wurst das Kind der Hund.

    Durch den Wechsel der Kasus (bei Kind und Hund) ändert sich die Bedeutung: Der Vater gibt die Wurst dem Kind des Hundes.

    1. (Nominativ) - Wer oder Was? Der Vater gibt die Wurst des Kindes dem Hund.
    2. (Genitiv) - Wessen? Der Vater gibt die Wurst des Kindes dem Hund.
    3. (Dativ) - Wem? Der Vater gibt die Wurst des Kindes dem Hund.
    4. (Akkusativ) - wen oder was? Der Vater gibt die Wurst des Kindes dem Hund.

Präsens (= Gegenwart)Der Beklagte schlägt den Kläger
Präteritum (= Imperfekt = unvollendete Vergangenheit)Der Beklagte schlug den Kläger
Perfekt (Vergangenheit)Der Beklagte hat den Kläger geschlagen
Plusquamperfekt (Vorvergangenheit)Der Beklagte hatte den Kläger geschlagen
Futur 1 (Zukunft)Der Beklagte wird den Kläger schlagen
Futur 2 (Vorzukunft)Der Beklagte wird den Kläger geschlagen haben

3. Verwendung

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Vergangenheitsformen wie folgt verwendet, für die davon abweichende Verwendung in juristischen Vorträgen Gutachten, siehe die auf diesen Artikel verweisenden Links.

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Auf diesen Artikel verweisen: Prozessgeschichte * Aktenvortrag im Zivilrecht, Aufbau * Aktenvortrag im Zivilrecht, Aufbau * Aktenvortrag im Zivilrecht, Aufbau * Urteilstatbestand