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Zeitangestellte
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Zeitangestellte im Sinne des BAT SR 2y sind Angestellte, deren Arbeitsverhältnis mit Ablauf einer kalendermäßig bestimmten Frist enden soll.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)