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Mit Wirtschaftssystem werden die Regeln bezeichnet, nach denen die Wirtschaft eines Staates geordnet ist. Möglichkeiten sind: freie Marktwirtschaft, Planwirtschaft und Mischformen daraus. Das Wirtschaftssystems Deutschlands ist nicht durch das Grundgesetz vorgegeben (BVerfGE 4, 7, 17; BVerfGE 50, 290, 336 f; Maunz/Dürig-Maunz, Art. 15 Rn. 9). Insbesondere sind Veränderungen der Eigentums- und Wirtschaftsordnung gemäß Art.14 Abs. 1 S. 2, Art. 14 Abs. 2 und Art. 15 GG möglich. Eine Festschreibung des derzeitigen marktwirtschaftlichen System wurde mehrfach angeregt aber bisher nicht durchgesetzt.
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