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wiederholender Bescheid/Verfügung
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Von einem wiederholenden Bescheid/Verfügung spricht man, wenn die Behörde einen Hinweis auf eine frühere Regelung gibt. Es wird vertreten, dass dieser Bescheid selbst keine Regelung enthalte und daher kein Verwaltungsakt sei.

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