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Widerspruch § 574 BGB Muster
(recht.)
    

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und der Mieter den Zugang beweisen können (z.B. durch Übergabe an den Vermieter unter Zeugen). Der Widerspruch muss bis zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erklärt werden.

Hiermit widersprechen wir Namens unserer Mandantin der fristlosen Kündigung des Mietvertrages vom 10.09.2014 und verlangen die Fortsetzung des Mietverhältnisses.

Für unsere Mandantin und Ihre Familie würde die Beendigung des Mietverhältnisses zu einer unzmutbaren Härte führen weil:

Auch die Würdigung Ihrer berechtigten Interessen würde hier nicht zu einer Rechtfertigung führen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen ...

Der Widerspruch muss nur begründet werden, wenn dies der Vermieter verlangt (§ 574b BGB).

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Auf diesen Artikel verweisen: § 574 BGB Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung