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Bei Werkswohnungen ist zwischen der Werksdienstwohnung und der Werksmietwohnung zu unterscheiden. Bei der Werksdienstwohnung besteht nur ein einheitliches Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem sich auch das Nutzungsrecht für die Wohnunng ergibt. Beides ist nur gemeinsam kündbar. Bei der Werksmietwohnung bestehen zwei Verträge nebeneinander, jeder ist für sich selbständig kündbar.
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