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Weistum
(recht.geschichte)
    

Mit Weistum wird im Mittelalter eine abstrakte Entscheidung eines Gericht oder eines anderen Gremiums über die Rechtmäßigkeit oder die Auslegung eines Rechtsatzes bezeichnet. Heute würde man von einem Urteil in einem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle reden.

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