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Warnschussarrest
(recht.straf.prozess.jugend)
    

Mit Warnschussarrest wird eine kurze Haftstrafe für Jugendliche bezeichnet, die neben einer Bewährungsstrafe verhängt werden können soll. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde Februar 2006 von Baden-Württemberg in den Bundesrat eingebracht. Die Weiterleitung an den Bundestag oder gar eine Annahme durch den Bundestag war aber unwahrscheinlich, da er der Koalitionsvereinbarung widerspricht.

Im Herbst 2009 soll der Warnschussarrest durch die neue Koalition zwischen CDU und FDP eingeführt werden.

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