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Vorzugsaktie
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier und recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft.ag)
    

Eine Vorzugsaktie ist eine Aktie die mit bestimmten Sonderrechten (Vorzugsrechten) ausgestattet ist. Z.B. erhöhte Dividende. Sie können gemäß § 12 AktG ohne Stimmrecht ausgegeben werden. Unzulässig ist allerdings eine Aktie mit mehreren Stimmrechten (sog. Mehrstimmrechte) auszustatten (§ 12 Abs. 2 AktG).

Siehe auch unter Stammaktie.

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Auf diesen Artikel verweisen: Stammaktie * Aktie