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Volksschaedlingsverordnung
(recht.geschichte)
    

Die Volksschädlingsverordnung war ein im 3. Reich erlassenes Gesetze, dass die Ordnung in Deutschland während des Krieges sichern sollte und faktisch ein Mittel für die willkürliche Verhängung von Todesurteilen war (siehe z.B. den Fall von Leo Katzenberger. Im folgenden wird der Originalwortlaut auszugsweise zur Dokumentation wiedergegeben.


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§ 2

Wer unter Ausnutzung der zur Abwehr von Fliegergefahr getroffenen Maßnahmen ein Verbrechen oder Vergehen gegen Leib, Leben oder Eigentum begeht, wird mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren oder mit lebenslangem Zuchthaus, in besonders schweren Fällen mit dem Tode bestraft.

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§ 4

Wer vorsätzlich unter Ausnutzung der durch den Kriegszustand verursachten außergewöhnlichen Verhältnisse eine sonstige Straftat begeht, wird unter Überschreitung des regelmäßigen Strafrahmens mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren, mit lebenslangem Zuchthaus oder mit dem Tode bestraft, wenn dies das gesunde Volksempfinden wegen der besonderen Verwerflichkeit der Straftat erfordert.

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Auf diesen Artikel verweisen: Katzenberger, Leo