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Verweisung
(recht.allgemein.prozess)
(engl. removal )
    

Mit Verweisung wird ein gerichtlicher Beschluss bezeichnet, demzufolge ein Rechtsstreit an einem anderen Gericht weitergeführt wird.

Beispiel: A verklagt seinen in München wohnenden Mieter B vor dem AG Hamburg auf Mietzahlung. B rügt die örtliche Zuständigkeit, auf Antrag des A verweist das AG Hamburg den Rechtsstreit zum AG München.

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