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Verwarnung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.ow und recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Inhalt
             1. Ordnungswidrigkeitenrecht
             2. Arbeitsrecht

1. Ordnungswidrigkeitenrecht

Begeht der jemand eine Ordnungswidrigkeit, so hat die Behörde, soweit nicht das Legalitätsprinzip entgegensteht, die Möglichkeit anstatt der Verhängung der vorgesehen Rechtsfolgen den Täter, unter Androhung von schwereren Folgen im Widerholungsfall, zu verwarnen.

2. Arbeitsrecht

Kann im Arbeitsrecht als Synonym für Abmahnung verwandt werden.

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