Das Verwaltungszustellungsgesetz regelt die Zustellung von Verwaltungsakten und anderen Schriftstücken an den Bürger durch die Bundesverwaltung. Für die Landesverwaltung gelten entsprechende Landesgesetze.
Zuletzt novelliert durch:
Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom 12. August 2005
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