logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Verwaltungskompetenz
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Andere Bezeichnung für die Zuständigkeit zur von Ausführung von Gesetzen.

Grundsätzlich liegt die Verwaltungskompetenz bei den Ländern (Art. 83 GG), das Grundgesetz kann aber Abweichungen bestimmen oder zulassen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kultushoheit/Kulturhoheit