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Vertraulichkeitsvereinbarung
(recht.allgemein.akl)
    

Die Vertraulichkeitsvereinbarung sichert, soweit dies rechtlich möglich ist, ab, dass Mediationsverfahren das Informationen, die im Rahmen der Mediation bekannt werden, nicht in einem streitigen Verfahren verwandt werden dürfen. Das soll den Beteiligten die Angst nehmen das die Offenbarung von Informationen die dem Medationsverfahren helfen in späteren streitigen Verfahren zu Nachteilen führt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Mediationsverfahren Phase 1 - Begrüßung/Einleitung