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Vertrauensstellung/Dienste höherer Art
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Bei Vorliegen einer Vertrauensstellung ist bei einem Dienstverhältnis gemäß § 627 BGB eine Kündigung unter leichteren Voraussetzungen möglich.

Von Diensten höherer Art spricht man z.B. bei der Tätigkeit von Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern.

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