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vertagen/Vertagung
(recht.zivil.formell.prozess)
(engl. adjourn )
    

Von Vertagung spricht man im Zivilprozess, wenn für einen laufenden Termin nach Beginn ein neuer Terminstag bestimmt wird. Im Strafverfahren gibt es keine Vertagung, die Strafprozessordnung kennt aber die Unterbrechung der Hauptverhandlung.

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