logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Versprechensempfänger/Versprechender/Dritter
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Versprechensempfänger/Versprechender/Dritter werden die am Vertrag zu Gunsten Dritter bezeichneten Beteiligten bezeichnet. Für ein Beispiel mit Zuordnung siehe unter Vertrag zugunsten Dritter.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 335 BGB Forderungsrecht des Versprechensempfängers * Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall