Mit Versicherungsnehmer wird der Vertragspartner der Versicherung bei einem Versicherungsvertrag bezeichnet, der die Versicherungsprämien zahlen muss. Der Versicherungsnehmer kann muss aber nicht mit der versicherten Person oder der aus der Versicherung begünstigten Person identisch sein.
Die versicherte Person ist einem Versicherungsvertrag die Person, bei der das Risiko eintreten muss, damit der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme ausgezahlt bekommt.
Beispiel: A ist der Versicherungsnehmer einer Risikolebensversicherung. Versicherte Person ist die Tochter B. Wenn die B stirbt erhält A die Versicherungsleistung.
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