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Versammlunsgesetz
(recht.oeffentlich.verwaltung)
    

Mit Versammlungsgesetz wird das Gesetz bezeichnet, dass im Rahmen der Versammlungsfreiheit die Bedingungen regelt. Dabei ist Abschnitt III aufgrund des Art. 8 Abs. 2 GG ergangen und regelt die Beschränkungen von Versammlungen unter freiem Himmel.

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