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Vermieterpfandrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.miete)
    

Inhalt
             1. Voraussetzungen
             2. Erlöschen

Mit Vermieterpfandrecht wird das Pfandrecht des Vermieters an den in die Mietwohnung eingebrachten Sachen des Mieters bezeichnet.

1. Voraussetzungen

  1. Sachen einschließlich Inhaberpapiere
  2. im Eigentum des Mieters
  3. Einbringen in den gemieteten Raum vor Beendigung der Mietzeit
  4. offene Forderung
  5. Pfändbarkeit

2. Erlöschen

Das Pfandrecht erlischt, wenn die Sache mit Wissen und ohne Widerspruch des Vermieters vom Grundstück entfernt wurde. Entspricht die Entfernung den gewöhnlichen Lebensverhältnissen kommt es auf Wissen und fehlenden Widerspruch nicht an.

Beispiel: Der Mieter M entfernt ohne Wissen des an einem anderen Ort wohnenden Vermieters seinen Plasma-Fernseher aus der Wohnung um ihn zur Reparatur zu geben. Das Pfandrecht erlischt.

Beispiel: Der Mieter M entfernt ohne Wissen des an einem anderen Ort wohnenden Vermieters kurz vor Mietende seinen Plasma-Fernseher aus der Wohnung um dem Zugriff des Vermieters zu entziehen. Das Pfandrecht erlischt nicht

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Auf diesen Artikel verweisen: besitzloses Pfandrecht