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Verkehrsübliche Sorgfalt
(recht.)
    

Mit verkehrsüblicher Sorgfalt wird die Sorgfalt bezeichnet, die Angehörige des betroffenen Verkehrskreises für gewöhnlich beachten. Weicht die verkehrsübliche Sorgfalt von der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ab, kann der Einzelne sich nicht darauf berufen. Er muss sich trotzdem an der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt messen lassen.

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